Der Elternverein am BG/BRG Kirchengasse
Der Elternverein des BG/BRG Kirchengasse versteht sich als aktiver Partner in der Schulgemeinschaft und engagiert sich besonders bei folgenden Themen:
Wahrung der Elterninteressen hinsichtlich der schulischen Bildung
- Herstellung und Pflege der Partnerschaft zwischen Erziehungsberechtigten, Schülern und Lehrerkollegium
- Abgabe von Vorschlägen, Wünschen, Beschwerden und Stellungnahmen gemäß
§63, Abs.2 SchuG
- Unterstützung der Eltern bei der Geltendmachung ihrer Rechte
- Förderung des Unterrichtes durch enge Zusammenarbeit mit den LehrerInnen
- Unterstützung der Bemühungen in Bezug auf Schulwegsicherung, Schülerbeförderung und -betreuung, sowie in Bezug auf die Schaffung von Einrichtungen zur körperlichen Ertüchtigung der Jugend
- Beratung der Eltern bei Schulrechts-, Beihilfen- und Stipendienfragen
- Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler (unter Ausschluss jeder regelmäßigen Fürsorge)
Wahrung des Erziehungsrechtes der Eltern
- Unterstützung der Erziehungsaufgabe der Schule im Sinne der Bestimmungen des § 2 SchOG unter Wahrung des primären Erziehungsrechtes der Eltern
- Förderung positiver Erziehungseinflüsse (z.B. Jugendschutz) und Abwehr negativer Einflüsse (z.B. Suchtmittel, Pornographie, Gewalt, Mobbing) in Zusammenarbeit mit der Schule
- Wahrnehmung von Möglichkeiten zur eigenen Weiterbildung auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung
Aktive Mitarbeit durch
- Mitwirkung in den Schulgemeinschaftseinrichtungen
- Schriftliche und mündliche Weitergabe von Anliegen der Elternschaft an die Schulleitung
- Information über Vorträge bildender Art und anderen den Vereinszweck fördernden Veranstaltungen
- Herausgabe von Druckerzeugnissen und Onlineinhalten, die den Zweck des Vereins fördern
Nicht zu den Aufgaben des Elternvereines gehören die
- Wahrnehmung parteipolitischer Aufgaben und Ziele
- Ausübung schulbehördlicher Aufgaben
- Ausübung von Aufgaben der Schulaufsicht
- Wahrnehmung von Aufgaben sozialer Fürsorge